Messtechnik Gengenbach:  Kaltwasser- und Abwasserkosten

 

Kaltwasser- und Abwasserkosten

Im Gegensatz zur Verbrauchsabrechnung von Heizung und Warmwasser gibt es aufgrund der unterschiedlichen Bauordnungen der einzelnen Länder keine Ausstattungspflicht für Kaltwasserzähler.

Seit 1993 ist aber die verbrauchsabhängige Kaltwasserabrechnung in Kraft. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet Kaltwasserkosten individuell abzurechnen, er hat jedoch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Kaltwasser nach Verbrauch abzurechnen. Dafür kann er auch gegen den Willen des Mieters Kaltwasserzähler einbauen lassen.

Solche Maßnahmen zur Einsparung von Wasser gelten sowohl beim sozialen als auch beim frei finanzierten Wohnungsbau als Modernisierungsmaßnahmen, die umlagefähig sind (Mieterhöhung).

Außerdem sind die Anmietung oder andere Formen der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, die Kosten für Berechnung und Aufteilung des Wasserverbrauchs, Grundgebühren und Kosten von Meßdienstunternehmen u. a. umlagefähig.

Zu den Kosten der Entwässerung gehören die Gebühren für die Benutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage sowie die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.

Wenn man bedenkt, daß nur ca. 5 % des verbrauchten Wassers zum Trinken oder Kochen verwendet wird und die restlichen 95 % zum Baden, Duschen, Waschen, Spülen oder die Toilette - die Wasser- und Abwassergebühren aber ständig steigen und Wasser ein sehr kostbares Gut ist - ist es unumgänglich Wasser zu sparen.

Es soll sich aber auch für den Verbraucher auszahlen, wenn er sparsam mit Kaltwasser umgeht, da der Wasserverbrauch nicht von Wohnungsgröße oder Personenanzahl abhängig ist.

Möglichkeiten, wie man Wasser einsparen kann, sind u. a.:

  • Wasserzähler mit Verbrauchsabrechnung
  • Verwendung einer Spartaste beim WC
  • Verwendung moderner Wasch- und Spülmaschinen

Der Einsatz von Wasserzählern und eine verbrauchsabhängige Kaltwasserabrechnung realisieren somit eine Einsparung von Wasser und eine gerechte Kostenbelastung für den einzelnen.

Unsere Leistungen für eine korrekte Abrechnung:

Messtechnik Gengenbach
Heizkostenabrechnungen

Tel.: 08821 9622-0
Fax: 08821 9622-20


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