Messtechnik Gengenbach:  Ihr Wärmemessdienst


     
 

Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen zur Abrechnung Ihrer Heizkosten und Betriebskosten. Wir bieten Ihnen einen Komplettservice von der Beratung bis zur Montage der Wärmemesstechnik. Seit fast 50 Jahren sind wir erfolgreich mit der Energieabrechnung in Garmisch-Partenkirchen und Oberbayern tätig. Durch unser eigenes Rechenzentrum können wir Ihre Daten besonders schnell verarbeiten und Ihnen unsere übersichtlichen Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen zuschicken. Wir sind Ihr Fachbetrieb vor Ort. Firma Gengenbach: gut, günstig und ganz in Ihrer Nähe. Wo Wärme verbraucht wird werden wir gebraucht.


Wärmemesstechnik
Wärmezähler Head 5 Wir verkaufen, vermieten und montieren alle Arten von Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler. Auf Wunsch können wir auch einen Komplettservice für die Messgeräte übernehmen, wie zum Beispiel die Wartung oder den Eichservice für eichpflichtige Messgeräte.


Aktuell
Kosten einer Zwischenablesung
(AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 07.07.2010, 103 C 59/10)
Der Mieter wird durch eine Überbürdung der Kosten für eine Zwischenablesung aus Anlass der Vertragsbeendigung nicht unangemessen benachteiligt und hat daher aufgrund vertraglicher Regelung diese Kosten zu tragen.

Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung der Zwischenablesegebühren aufgrund Vereinbarungen im Mietvertrag.
Wie die Parteien übereinstimmend vortragen, sind anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses und des Auszugs der Beklagten aus der Wohnung für eine Zwischenablesung der Heizkörper Kosten in Höhe der Klageforderung entstanden.
Bei den Kosten der Verbrauchserfassung, die wegen des Auszugs eines Mieters entstehen, handelt es sich nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 - VIII ZR 19/07 - um Verwaltungskosten, die mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen dem Vermieter zur Last fallen.
Im vorliegenden Fall ist im Mietvertrag jedoch geregelt, dass der Mieter die zusätzlichen Kosten der Heizkostenabrechnung zu tragen hat, die infolge des Mieterwechsels entstehen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.
Kosten für eine Zwischenablesung können also nur auf die Mieter "überbürdet" werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
§ Neue Heizkostenverordnung 2009
Das Bundeskabinett hat der Änderungen der Heizkostenverordnung zugestimmt. Somit tritt die neue Heizkostenverordnung am 1. Januar 2009 in Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt die alte Verordnung.

Neu ist unter anderem die Pflicht, den Energieaufwand für die Warmwasserbereitung zukünftig mit einem Wärmezähler zu messen. Desweiteren entfällt der Bestandschutz für alte Messtechnik die älter als ca. 30 Jahre ist wie die alten Warmwasserkostenverteiler sowie alte Heizkostenverteiler.

Für Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 nicht erfüllen und die mit Öl oder Gas beheizt werden aber die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind gilt, dass die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen sind.
Der Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis für Wohngebäude wird ab den 01.07.2008 zur Pflicht. Neue Mieter oder Käufer dürfen dann den Energieausweis einsehen. Er beinhaltet den sogenannten Energiekennwert vom Gebäude. Mehr zum Energieausweis unter www.zukunft-haus.info. Bis zum 01.10.2008 haben alle Gebäude die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweis. Danach können kleinere Wohnhäuser nur noch den bedarfsbasierten Energieausweis machen. Falls Sie an einem verbrauchsbasierten Energieausweis interessiert sind, einfach hier den
Download Erfassungsbogen ausfüllen und uns zuschicken.
Datenfernerfassung per Funk: WalkBy
Verbrauchserfassung ohne dass der Ableser die Wohnung betreten muss: Ablesung per Download Funk. Wir haben die Auswahl von mehrern führenden Herstellern von Funksystemen um für sie das beste System auszuwählen. So können wir für Sie die optimale Funkanlage montieren und warten. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter in die Zukunft der Haustechnik.



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Jobs
MTG-Ableser

Wir stellen ein:

  • Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau/mann,
    im Büro in Farchant zum September 2012.


Wir suchen:

  • Selbstständigen Handelsvertreter in ganz Deutschland für den Verkauf, die Montage und Erfassung unserer Wärmemesstechnik sowie für die Ablesung und Erstellung der Abrechnungen.


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Bürozeiten

Die Bürozeiten vom Büro in Farchant, Gartenstr. 2:

Montag09 Uhr - 11 Uhr
Dienstag14 Uhr - 16 Uhr
Mittwoch09 Uhr - 11 Uhr
Donnerstag14 Uhr - 16 Uhr
Freitag09 Uhr - 11 Uhr

Telefon: 08821 / 96 22-0
Fax: 08821 / 96 22-20
email: info@gengenbach.net
Kontakt-Formular: >>> Hier <<<


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Phys.
Christian Gengenbach
Messtechnik Gengenbach
Wärme- und Wasserzähler







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