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Heizkostenabrechnungen und Wärmemesstechnik
| Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen |
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen zur Abrechnung Ihrer
Heizkosten und
Betriebskosten.
Wir bieten Ihnen einen Komplettservice von der Beratung bis zur Montage der
Wärmemesstechnik. Seit fast 50 Jahren sind wir
erfolgreich mit der Energieabrechnung in Garmisch-Partenkirchen und
Oberbayern tätig.
Durch unser eigenes Rechenzentrum können wir Ihre Daten
besonders schnell verarbeiten und Ihnen unsere übersichtlichen Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen zuschicken.
Wir sind Ihr Fachbetrieb vor Ort.
Firma Gengenbach: gut, günstig und ganz in Ihrer Nähe.
Wo Wärme verbraucht wird werden wir gebraucht.
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| Aktuell |
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Kosten einer Zwischenablesung
(AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 07.07.2010, 103 C 59/10)
Der Mieter wird durch eine Überbürdung der Kosten für eine Zwischenablesung
aus Anlass der Vertragsbeendigung nicht unangemessen benachteiligt und hat
daher aufgrund vertraglicher Regelung diese Kosten zu tragen.
Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung der
Zwischenablesegebühren aufgrund Vereinbarungen im Mietvertrag.
Wie die Parteien übereinstimmend vortragen, sind anlässlich der Beendigung
des Mietverhältnisses und des Auszugs der Beklagten aus der Wohnung für
eine Zwischenablesung der Heizkörper Kosten in Höhe der Klageforderung
entstanden.
Bei den Kosten der Verbrauchserfassung, die wegen des Auszugs eines Mieters
entstehen, handelt es sich nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 -
VIII ZR 19/07 - um Verwaltungskosten, die mangels anderweitiger
vertraglicher Regelungen dem Vermieter zur Last fallen.
Im vorliegenden Fall ist im Mietvertrag jedoch geregelt, dass der Mieter
die zusätzlichen Kosten der Heizkostenabrechnung zu tragen hat, die infolge
des Mieterwechsels entstehen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag
ist wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.
Kosten für eine Zwischenablesung können also nur auf die Mieter
"überbürdet" werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
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Neue Heizkostenverordnung 2009
Das Bundeskabinett hat der Änderungen der Heizkostenverordnung
zugestimmt. Somit tritt die neue Heizkostenverordnung am 1. Januar 2009 in
Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt die alte Verordnung.
Neu ist unter anderem die Pflicht, den Energieaufwand für die
Warmwasserbereitung zukünftig mit einem Wärmezähler zu messen. Desweiteren
entfällt der Bestandschutz für alte Messtechnik die älter als ca. 30 Jahre
ist wie die alten Warmwasserkostenverteiler sowie alte
Heizkostenverteiler.
Für Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom
16.08.1994 nicht erfüllen und die mit Öl oder Gas beheizt werden aber die
freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind
gilt, dass die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70
vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer
zu verteilen sind.
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Der Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis für Wohngebäude wird ab den 01.07.2008 zur Pflicht. Neue Mieter
oder Käufer dürfen dann den Energieausweis einsehen. Er beinhaltet den
sogenannten Energiekennwert vom Gebäude.
Mehr zum Energieausweis
unter www.zukunft-haus.info.
Bis zum 01.10.2008 haben alle Gebäude die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und
verbrauchsbasierten Energieausweis. Danach können kleinere Wohnhäuser nur noch
den bedarfsbasierten Energieausweis machen. Falls Sie an einem
verbrauchsbasierten Energieausweis interessiert sind, einfach hier den
Erfassungsbogen ausfüllen und uns zuschicken.
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Datenfernerfassung per Funk: WalkBy
Verbrauchserfassung ohne dass der Ableser die Wohnung betreten muss: Ablesung per Funk.
Wir haben die Auswahl von mehrern führenden Herstellern von Funksystemen um für sie das
beste System auszuwählen. So können wir für Sie die optimale Funkanlage montieren und warten.
Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter in die Zukunft der Haustechnik.
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| Jobs |
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Wir stellen ein:
- Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau/mann,
im Büro in Farchant zum September 2012.
Wir suchen:
- Selbstständigen Handelsvertreter in ganz Deutschland für den Verkauf,
die Montage und Erfassung unserer
Wärmemesstechnik sowie für die Ablesung und Erstellung der Abrechnungen.
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| Bürozeiten |
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| Montag | 09 Uhr - 11 Uhr |
| Dienstag | 14 Uhr - 16 Uhr |
| Mittwoch | 09 Uhr - 11 Uhr |
| Donnerstag | 14 Uhr - 16 Uhr |
| Freitag | 09 Uhr - 11 Uhr |
Telefon: 08821 / 96 22-0
Fax: 08821 / 96 22-20
email: info@gengenbach.net
Kontakt-Formular: >>> Hier <<<
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Phys.
Christian Gengenbach
Messtechnik Gengenbach
Wärme- und Wasserzähler
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