Messtechnik Gengenbach:  Die Zwischenablesung


     
 

Zwischenablesung bei einem Nutzerwechsel

Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes muss eine Zwischenablesung der Messgeräte erfolgen. Zur jährlichen Abrechnung werden dann diese Ablesewerte entsprechend verrechnet, damit jeder Nutzer genau seinen Verbrauch berechnet bekommt. Die Zwischenablesung sollte vom Abrechnungsdienst durchgeführt werden. Oft werden sonst versteckte Zähler vergessen oder falsch abgelesen, so dass in der Abrechnung der Verbrauch geschätzt werden muss. Die Kosten für eine Zwischenabrechnung trägt der Verursacher, also in der Regel der ausziehende Mieter. In der Heizkostenabrechnung fallen weiter Kosten für die extra Nutzerabrechnung an.

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